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Unsere Belehrung ist für alle Berufsgruppen geeignet, wie z.B. Pflege, Kita, Schulen, Gastronomie, Umgang mit offen Lebensmitteln, Kantinen, Bäckerei, Lebensmittelindustrie, Großküchen, Großveranstaltungen, Volksfeste und vieles mehr.

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Infektionsschutzbelehrung

Dr. med. Marcus Kübler
- Facharzt für Arbeitsmedizin -

Infektionsschutzbelehrung

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Für wen ist dieser Kurs?

Dieser Kurs ist speziell geeignet für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen und in gemeinschaftlichen Einrichtungen arbeiten. Aus medizinischer Sicht ist es entscheidend, dass Menschen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, über fundierte Kenntnisse zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene verfügen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Hierzu zählen insbesondere:

1. Personen in der Lebensmittelbranche:

Menschen, die in direktem Kontakt mit offenen Lebensmitteln stehen, wie Köche, Bäcker oder Servierkräfte. Dies betrifft Tätigkeiten in der Gastronomie, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien sowie in der Lebensmittelindustrie.

2. Personen, die in Küchen oder bei der Zubereitung von Speisen in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten:

Diese Gruppe umfasst unter anderem Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern. Hier ist eine besondere Sorgfalt geboten, um vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke vor Lebensmittelinfektionen zu schützen.

3. Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind:

Pädagogisches Personal, wie Erzieher und Lehrer, sowie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern sollten ebenfalls sensibilisiert sein, da sie indirekt Verantwortung für die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen tragen.

4. Personen, die in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind:

Küchen- und Servicemitarbeiter in Kantinen, Mensen und Großküchen sind dafür verantwortlich, dass die hohen hygienischen Standards in der Gemeinschaftsverpflegung eingehalten werden, um das Risiko von Infektionen oder Lebensmittelvergiftungen zu reduzieren.

Aus ärztlicher Sicht ist es unabdingbar, dass alle genannten Personengruppen über die notwendigen hygienischen und sicherheitsrelevanten Kenntnisse verfügen, um die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen.

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